Verfahrenspfleger

Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Betreuungsverfahren ein Verfahrenspfleger bestellt. Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im Betreuungsverfahren die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hierbei Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.