Betreuungsrecht

Gesetzliche Grundlage meiner Arbeit ist das Betreuungsrecht.

Das "Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG)" vom 12. September 1990, welches das gesamte seit dem 1. Januar 1992 geltende Betreuungsrecht beinhaltet, existiert seit seinem Inkrafttreten nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Dennoch wird auch in der Fachöffentlichkeit immer noch vom "Betreuungsgesetz" gesprochen, wenn eigentlich das Betreuungsrecht, also die §§ 1896 ff. BGB gemeint sind.

Als so genanntes „Artikelgesetz“ vereint es nämlich Teile mehrerer Gesetze in sich, so u. a. neben dem Dritten Titel des Bürgerlichen Gesetzbuches „Rechtliche Betreuung“ (§§ 1896 – 1908 BGB) Teile des Zweiten Abschnittes des "Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)".

Auf den folgenden Seiten habe ich das Wichtigste kurz und knapp zusammengefasst.

Wenn Sie sich detaillierter zum Thema Betreuungsrecht informieren wollen, können Sie das bei mir regelmäßig zu den Sprechzeiten an jedem vierten Dienstag im Monat von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder zu individuell vereinbarten Terminen.



Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.