Budgetassistenz

Mit der Einführung der Persönlichen Budgets in der Sozialgesetzgebung gewinnt auch hier kompetente Unterstützung immer mehr Bedeutung. In der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und in der Pflege, aber auch in der gesetzlichen Sozialversicherung und in der Arbeitsförderung soll durch Ermittlung des individuellen Bedarfs die Autonomie der Betroffenen gestärkt werden. Weil jedoch kranke oder behinderte Menschen, aber auch Minderjährige oft nicht in der Lage sind, sich um die notwendigen Unterstützungsleistungen zu kümmern, sieht das Gesetz eine so genannte Budgetassistenz vor. Sie umfasst Beratung, Unterstützung und die Koordination der erhaltenen Leistungen.

In der Behindertenhilfe war es bisher der Regelfall, dass die Leistungsanbieter das Geld direkt von den Ämtern oder Versicherungen erhielten und der betroffene Mensch selbst nur wenig Einfluss auf Art und Weise der Leistungserbringung ausüben konnte. Mit der neuen Leistungsform Persönliches Budget wird die Stellung des Betroffenen mit dem Ziel gestärkt, mehr Teilhabe, Flexibilität und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen  mit Behinderungen Leistungen zur Teilhabe und zur medizinischen Rehabilitation als Geldleistung erhalten. Mit diesem Geld kann die benötigte Hilfe dann als Kunde selbst eingekauft werden.

Ein Persönliches Budget kann jeder Mensch mit Behinderung, unabhängig von der Art oder Schwere des Handicaps, erhalten. Wer bei der Beantragung und der Verwaltung des Persönlichen Budgets Hilfe benötigt, kann sich dafür Beratung und Unterstützung, eine sogenannte Budgetassistenz, einkaufen.

Als Persönliches Budget ausgezahlt werden können Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus können Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen, als Persönliches Budget ausbezahlt werden.

Sind mehrere Leistungsträger an der Erbringung des Persönlichen Budgets beteiligt,  spricht man von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget.

Zu beachten ist, dass das Persönliche Budget keine zusätzliche Leistung ist, sondern nur eine neue Form der Leistungsgewährung. Die Leistungen, die bisher als Sachleistung einkommens- und vermögensabhängig sind, bleiben auch bei Hilfegewährung in Form eines Persönlichen Budgets einkommens- und vermögensabhängig.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie auf einer speziellen Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.budget.bmas.de

 



Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.